Dr. Ralf Stegner: Am 11. Dezember 321 gab der römische Kaiser Constantin I. einen Erlass an die Stadtverwaltung von Köln heraus, den er zum Gesetz für das gesamte Römische Reich erhob. Er erlaubte darin allen Stadtverwaltungen, Juden in den Stadtrat zu berufen. Der Kaiser erlaubte nicht den Juden, sich für kommunale Ämter zu bewerben, er erlaubte es den Stadtverwaltungen, Juden hinzuzuziehen – ob sie wollten oder nicht.
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