Der neue Mindestlohn von 12 Euro bedeutet das für viele Menschen eine reale Lohnsteigerung.
Was ist beim Mindestlohn geplant?
Der Mindestlohn wird per Bundestagsbeschluss ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto erhöht, aus Respekt vor der Leistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Derzeit liegt dieser bei 9,82 Euro. Davon profitieren Millionen Beschäftigte in Deutschland. Trotz der steigenden Inflation bedeutet das für viele Menschen eine reale Lohnsteigerung. Insbesondere Beschäftigte in kleinen Betrieben profitieren von dem neuen Mindestlohn, aber auch rund ein Drittel der erwerbstätigen Frauen und der Beschäftigten in Nord- und Ostdeutschland.[1]
Übrigens: Bereits ab dem 1. Juli wird der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben. Dabei handelt es sich um die reguläre Anpassung, die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen wurde. Die Mindestlohnkommission setzt sich jeweils zur Hälfte aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen und schlägt alle zwei Jahre eine Anpassung des Mindestlohns vor. Die nächste Anpassung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission soll zum 1. Januar 2024 erfolgen.
Wer arbeitet und dennoch hilfebedürftig ist, kann mit dem neuen Bürgergeld mehr vom eigens verdienten Einkommen und vom Ersparten selbst behalten.
Was hat die Ampelkoalition noch für die Beschäftigten und Auszubildenden vereinbart?
Damit Menschen faire Löhne erhalten, soll nebst der Anhebung des Mindestlohns die Tarifbindung gestärkt werden. Wer zukünftig öffentliche Aufträge des Bundes erhalten möchte, sollte einen branchenspezifischen Tarifvertrag nachweisen. Tarifflucht durch Betriebsausgliederungen wollen wir verhindern. Befristete Arbeitsverträge schränken wir ein. Hier soll der öffentliche Dienst vorangehen und die Anzahl befristeter Verträge sukzessive reduzieren. Um Kettenbefristungen zu vermeiden, begrenzen wir mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber auf sechs Jahre.
Hinzu kommen weitere Projekte: Die Regierung möchte das mobile Arbeiten erleichtern, auch nach der Pandemie: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen dem Wunsch der Beschäftigten, im Homeoffice oder mobil zu arbeiten, nur dann widersprechen können, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Zudem hat sich für die Ampelkoalition das Instrument des Kurzarbeitergeldes bewährt, um die Arbeitsplätze auch in wirtschaftlichen Krisen zu erhalten. Haben Betriebe wenige Aufträge, ersetzt das Kurzarbeitergeld einen Teil der Kosten des Entgelts. Zudem sorgen wir in dieser Legislaturperiode für eine Ausbildungsgarantie, um Menschen einen guten Start in ihre Zukunft zu ermöglichen. Vollzeitschulische Ausbildung muss vergütet und frei von Schulgeld sein. Wer arbeitet und dennoch hilfebedürftig ist, kann mit dem neuen Bürgergeld mehr vom eigens verdienten Einkommen und vom Ersparten selbst behalten.
Die Beschäftigten werden bei der Einkommensteuer mit einer 300-Euro-Energiepauschale entlastet.
Wie wird gegen die hohen Energiepreise getan?
Bereits gegenwärtig zehren die Energiepreise an Ihrer Substanz. Die Ampelkoalition lässt Sie nicht alleine. Nach ersten Zuschüssen und dem Streichen der EEG-Umlage schon zur Jahresmitte, die bisher auf den Strompreis gezahlt wird, folgen weitere Entlastungen: Dazu gehören für die Beschäftigten bei der Einkommensteuer 300 Euro Energiepauschale, ein Familienbonus von 100 Euro pro Kind wie auch Zuschüsse für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Hinzu kommen ein für 90 Tage verfügbares ÖPNV-Ticket für 9 Euro pro Monat und eine Steuersenkung bei Kraftstoffen.
Es ist wichtig, dass den Menschen unkompliziert geholfen wird und diese sich ein eigenständiges Leben in Deutschland organisieren können.
Wie wird geflüchteten Menschen aus der Ukraine geholfen, eine Beschäftigung zu finden?
Deutschland unterstützt die Ukraine nicht nur wirtschaftlich, sondern leistet humanitäre Hilfe für Geflüchtete. Mehr als 300.000 notleidende Menschen aus der Ukraine haben Deutschland bereits erreicht. Klar ist: Die Hilfe wird vor Ort geleistet. Deshalb unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen mit 2 Mrd. Euro – und das viel zügiger als 2015.
Zudem ist es wichtig, dass den Menschen unkompliziert geholfen wird und diese sich ein eigenständiges Leben in Deutschland organisieren können. Daher können Geflüchtete aus der Ukraine ab Juni bei Bedarf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beantragen, erhalten Unterstützung bei der Arbeitssuche im Jobcenter oder bei der Arbeitsagentur und können unkompliziert eine Beschäftigung aufnehmen. Der Zugang zur Grundsicherung und zum Arbeitsmarkt ist wesentlich für eine gelungene Integration. Denn so wird auch der Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu Sprachkursen erleichtert. Das hilft den Menschen, sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden.