Über Jahrzehnte galt in Deutschland der Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“. Damit war in einem Betrieb der Tarifvertrag bindend, der von der mitgliederstärksten Gewerkschaft ausgehandelt wurde. Das hat in Deutschland etwa 50 Jahre sehr gut funktioniert. Doch im Jahr 2010 hat das
Bundesarbeitsgericht entschieden, das Prinzip der Tarifeinheit nicht weiter anzuwenden. Dadurch nahm die Konkurrenz zwischen den Gewerkschaften zu. Die innergewerkschaftlichen Auseinandersetzungen nützen aber vor allem den Arbeitgebern.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken schließt Andrea Nahles nun mit dem Tarifeinheitsgesetz, das am 1. Juli 2015 in Kraft treten soll, die entstandene Gesetzeslücke. Wir Sozialdemokraten sind seit jeher für gute Arbeit, starke Gewerkschaften und das Streikrecht.
Zu streiken ist ein hart erkämpftes Grundrecht, das es zu bewahren gilt. Aber nur starke Gewerkschaften können wirksam die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchsetzen.
Die vermehrten Bahnstreiks der letzten Monate zeigen doch, dass die Konkurrenz von Gewerkschaften innerhalb eines Unternehmens die Durchsetzungskraft der Akteure und zunehmend auch die Akzeptanz in der Gesellschaft verringert.
Wir wollen keinen Unfrieden innerhalb der Belegschaft, sondern starke Gewerkschaften, die das Beste für ihre Mitglieder aushandeln. Deshalb fordern wir die Regelung:
Wenn sich zwei Gewerkschaften innerhalb eines Unternehmens nicht auf Forderungen einigen können, entscheidet die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern. Das Mehrheitsprinzip ist ein bewährtes Element der Demokratie.
Ihr seht also: Mit diesem Gesetz geht es keinesfalls darum, das Streikrecht in der Substanz einzuschränken. Das würden Sozialdemokraten niemals mitmachen.
Selbstverständlich mischen wir uns als SPD auch nicht in laufende Tarifkonflikte ein. Die Verhandlungen sind Aufgabe der Tarifparteien. Gemeinsam sind wir stärker. Diese Überzeugung wird auch den Belegschaften bei Tarifverhandlungen den Rücken stärken.