Schleswig-Holstein hat nach dem Regierungswechsel auch den Politikwechsel eingeleitet. Dazu gehört, dass wir die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder in den Vordergrund stellen und unterstützen. Wir wollen faire Arbeitsbedingungen, gute Löhne für gute Arbeit und mehr Mitbestimmung. Weil der Bund hier versagt und Schwarz-Gelb nicht bereit ist, einen allgemeingültigen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen und gute Arbeitsbedingungen gesetzlich festzulegen sowie gegen Dumpinglöhne vorzugehen, müssen wir als Land aktiv werden, wo das möglich ist. Deshalb haben wir das Mindestlohngesetz und das Mitbestimmungsgesetz ausgearbeitet, diese Woche wird das Tariftreuegesetz im Landtag verabschiedet und im Sommer folgen noch das Vergabe- und das Korruptionsregistergesetz – letzteres im Zusammenspiel mit Hamburg.
Mit dem Tariftreuegesetz nutzen wir unsere Handlungsspielräume als Land und machen deutlich, dass öffentliche Vergabe nicht billige Beschaffung sein kann und darf. Öffentliche Auftragsvergabe muss für uns zwingend soziale Aspekte (wie Fragen der Gleichstellung, Verbot von Kinderarbeit usw.), einen Mindestlohn als Untergrenze, die Achtung der Tarifpartner, ökologische Mindeststandards und Verantwortung für die Verwendung der öffentlichen Mittel beinhalten.
Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn leben können. Dafür muss der Staat mit gutem Beispiel vorangehen und dafür sorgen, dass die formulierten Kriterien eingehalten und bei öffentlichen Aufträgen faire und nicht Dumping-Löhne gezahlt werden, sonst machen wir uns unglaubwürdig.
Wir kümmern uns um die Probleme in der Arbeitswelt und nutzen unsere Möglichkeiten als Land, um durch klare Vergaberegeln dafür zu sorgen, dass öffentliche Gelder so eingesetzt werden, dass nicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Nachteile davon haben. Das Tariftreugesetz ist kein Bürokratiemonster – aber klar ist: Wer Gerechtigkeit will, muss Regeln befolgen und die sind nicht ohne Verwaltungsaufwand umzusetzen.