Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe haben in diesem Urteil mit erfreulicher Deutlichkeit klargestellt, dass es in Deutschland keine Menschen erster und zweiter Klasse geben darf.
Es gibt nur ein Existenzminimum und dieses gilt für alle. Das Existenzminimum umfasst auch den Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben. Das Urteil ist ein deutliches Signal dafür, dass diese Teilhabe ein Recht ist und kein Sozialklimbim, der nach Kassenlage und Gutdünken gewährt wird.