Seit mehr als fünf Jahren werden Anwohnerinnen und Anwohner in Warder und Langwedel durch den Betrieb der Schießanlage in Wohn- und Lebensqualität eingeschränkt. Die Bürgerinitiative hat frühzeitig und mehrfach auf die Lärmbelästigung und besonders auf die zu erwartende Umweltbelastung hingewiesen, hierbei wurde sie von meiner Seite stets unterstützt – und das bleibt auch in Zukunft so. Seit kurzem liegen die Ergebnisse eines Bodengutachtens vor und die negativen Erwartungen diesbezüglich wurden leider übertroffen. Der Betreiber muss umgehend dafür Sorge tragen, seinen nutzungsrechtlichen Aufgaben nachzukommen.
Dem Betreiber kann und darf der geplante Neubau nicht genehmigt werden, ohne dass dieser für die überfällige Sanierung des kontaminierten Bodens sorgt. Der weitere Betrieb kann nur unter Einbeziehung von Umwelt- und Naturschutzaspekten erfolgen, es darf hierbei nicht über die Köpfe der betroffenen Bürgerinnen und Bürger hinweg entschieden werden.
Die Entscheidung des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wird nicht ohne Prüfung der relevanten Aspekte zustande gekommen sein, gleichzeitig ist der Umwelt- und Agrarausschuss gefordert, Richtlinien zu erarbeiten, die in jeder Beziehung für Rechtssicherheit sorgen und die Anliegen der Betroffenen in Warder und Langwedel stärker als bisher berücksichtigen.
Links
- schiesslaerm.de – Bürgerinitiative: Naturpark ohne Schießlärm